Ergotherapie

Ergotherapie Karlsruhe

Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen die in ihren bedeutungsvollen Betätigungen beeinträchtigt sind. Betätigungen sind die Tätigkeiten die wir Menschen in unserem Alltag durchführen. Sie können für uns aus den unterschiedlichsten Gründen bedeutungsvoll werden. Als Beispiel kann das Kochen aufgeführt werden. Dieses kann z.B. für uns daher bedeutungsvoll sein, da wir Hunger haben und etwas essen wollen. Ebenso kann es aber auch die Bedeutung einer Berufung, im Sinne des Berufes Koch/Köchin annehmen. In jedem Fall stecken Grundbedürfnisse dahinter, die uns motivieren diese Betätigungen durchzuführen. Können wir diese aufgrund einer Krankheit, Behinderung oder Beeinträchtigung nicht, kommt die Ergotherapie ins Spiel.

Besonders an der Ergotherapie ist dabei, dass der Grund für die Beeinträchtigung der Betätigung, nur als ein Teil des Ganzen gesehen wird und nicht im Mittelpunkt steht. Dort steht der Mensch mit all seinen Ressoucen, Stärken und Wünschen. Die Ergotherapie ist somit ein Wegbegleiter zur Erreichung der bedeutungsvollen Betätigungen. Meine Aufgabe ist es, meine fachliche Expertise, z.B. in Form von medizinischem, sozialwissenschaftlichen oder ergotherapiespezifischem Wissen und die damit zusammenhängenden Fähigkeiten und Fertigkeiten, in den ergotherapeutischen Prozess einzubringen.

Ich habe mich dabei auf erwachsene Klienten mit Einschränkungen ihrer Betätigungen, aufgrund von orthopädischen, neurologischen und psychiatrischen Diagnosen, spezialisiert.

Bitte beachten Sie, dass ich eine reine Privatpraxis habe. Dabei vertrete ich die Grundhaltung, dass ergotherapeutische Leistungen von den Krankenkassen zu tragen sind. In diesem Fall ist diese wichtige Heilbehandlung nicht in Abhängigkeit der individuellen finanziellen Möglichkeiten. Sofern Sie privatversichert sind, können Sie sich mit einem Privatrezept für Ergotherapie, welches durch Ihren Haus- oder Facharzt ausgestellt wurde, gerne an mich wenden. Wir schließen im Anschluss einen Behandlungsvertrag. Nach erfolgter Behandlung, erhalten Sie eine Rechnung, die Sie mit dem Privatrezept zusammen bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können. Sie müssen damit rechnen einen Eigenanteil, selbst zu tragen.

Sollten Sie nicht privatversichert sein und eine ergotherapeutische Behandlung bei mir als Selbstzahler dennoch in Anspruch nehmen wollen, geht dies nur unter zwei Voraussetzungen: Zum einen benötigen Sie ebenfalls ein Privatrezept für die Ergotherapie von Ihrem Haus- oder Facharzt und zum anderen biete ich dann die Ergotherapie nur als Übergangslösung an, bis Ihnen ein Platz in einer Ergotherapiepraxis mit gesetzlicher Kassenzulassung angeboten wird. Wir schließen ebenfalls einen Behandlungsvertrag.